🪙 100-400€ Ersparnis / Partei / Jahr*
🌱 10t CO₂ / Jahr / Dach*
📈 7-15% Rendite möglich*

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Unsere Vorteile
Mit dem neuen Betriebsmodell der gGV beheben wir endlich die Hürden des Mieterstrommodells.
(gGV = gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42 EnWG)
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Ihre Immobilie(n)
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Gerne erstellt unser Team unverbindlich und kostenlos eine maßgeschneiderte Simulation Ihrer Immobilie(n).
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist die gGV (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) ist ein neueres Betriebsmodell für gemeinsam genutzte PV-Anlagen als das ältere Mieterstrommodell. In der gGV kann jede Partei ihren bestehenden Netz-Stromvertrag behalten und auch weiter frei wählen: PV und Netzstromverbrauch werden durch den Einsatz von normalen Smart Metern getrennt ermittelt, um maximale Flexibilität zu gewährleisten.
Wie unterscheidet sich das gGV-Betriebsmodell von dem Mieterstrommodell?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) unterscheidet sich vom klassischen Mieterstrommodell vor allem dadurch, dass der Anlagenbetreiber nicht die komplette Stromversorgung übernimmt, sondern ausschließlich den vor Ort erzeugten PV-Strom liefert. Der restliche Strombezug bleibt über frei wählbare Netzstromverträge der einzelnen Parteien geregelt. Dadurch entfallen viele typische Hürden des Mieterstroms: weniger regulatorische und administrative Pflichten, freie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Nutzer ohne Zählerumbauten, geringerer Aufwand bei Mieterwechseln sowie keine Wandlermessung, sondern lediglich Smart Meter. Ermöglicht wird dies durch § 42 EnWG, der die gGV als modernes und deutlich flexibleres Modell etabliert.
Wer ist von der Solarpflicht betroffen?
In immer mehr Bundesländern greift eine Solarpflicht - bei neu gebauten Gebäuden und in manchen Bundesländern sogar bei der Sanierung von Dächern. In Baden-Württemberg greift die Solarpflicht bereits bei neuen und sanierten Dächern. Wir begleiten Sie gerne dabei, Ihre PV-Anlage wirtschaftlicher und für die BewohnerInnen sinnvoller als in der Volleinspeisung zu gestalten.
Wie wird der PV-Strom verteilt?
Der zur Verfügung stehende PV-Strom wird entsprechend des aktuellen Verbrauchs jeder Partei im Gebäude verteilt. Reicht er nicht aus, beziehen die Parteien automatisch Strom von ihrem üblichen Netz-Stromvertrag. Ist überschüssiger PV-Strom vorhanden, kann er gespeichert oder eingespeist (und vergütet) werden. Fest steht aber: in der Regel gibt es im Mehrfamilienhaus viel weniger überschüssigen PV-Strom als im Einfamilienhaus. Das wirkt sich sehr positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.
Keine Antwort dabei? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.



















